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Fördermöglichkeiten

Vor 1957 - baualtersabhängige Förderung

Ist Ihr Gebäude vor 1957 erbaut und energetisch unsaniert, kann es als 'Worst Performing Building' (WPB) gelten. Sie profitieren bei einer energetischen Sanierung von einem zusätzlichen Bonus von 10 % auf Ihre Fördersumme!

2015 - 2020

Für Gebäude, deren Baujahr zwischen 2015 und 2020 liegt, können Sie grundsätzlich eine Zuschussförderung von der BAFA für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung erhalten. Beachten Sie jedoch: Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für diese Gebäude nicht möglich, da das Gebäude dafür zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre alt sein muss.

Nach 2020

Bitte beachten Sie, dass für Gebäude, die ab dem Baujahr 2021 errichtet wurden, leider keine staatlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen über die BAFA oder KfW möglich sind.

iSFP

Planen Sie Ihre Sanierung ganzheitlich! Wenn Sie einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lassen, wird dieser mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Das Maximum der förderfähigen Kosten liegt bei 650 Euro für Einfamilienhäuser. Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren eine oder mehrere im iSFP empfohlene Maßnahmen umsetzen, erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5 % auf die jeweilige Fördersumme der Einzelmaßnahme.

Dachsanierung

Die Dämmung Ihres Daches wird großzügig gefördert. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Dachsanierung Teil eines zuvor erstellten

Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %. Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro.

Fassadendämmung

Für einen effektive Fassadendämmung können Sie mit einer Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten rechnen. Wenn die Fassadendämmung im Rahmen eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird, steigt der Fördersatz um 5 % auf 20 %. Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro.

Fensteraustausch

Der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle wird bezuschusst. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Wurde zuvor ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und die Maßnahme ist darin enthalten, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 20 %. Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro.

Heizungsaustausch

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird besonders stark gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Dazu können verschiedene Boni kommen: · Klima-Geschwindigkeits-Bonus:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Bis zu 20 % zusätzlich, wenn Sie besonders schnell auf eine neue, effiziente Heizung umsteigen.
  • Effizienz-Bonus: Bis zu 5 % zusätzlich für bestimmte Heizungssysteme (z.B. besonders effiziente Wärmepumpen).
  • Einkommens-Bonus: Bis zu 30 % zusätzlich für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro.

Insgesamt ist ein maximaler Fördersatz von bis zu 70 % möglich. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, was einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro entspricht.

Photovoltaik

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Ihrem Einfamilienhaus gibt es auf staatlicher Ebene das KfW-Programm 270 'Erneuerbare Energien – Standard'. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung Ihrer Anlage. Oft gibt es zusätzlich auf kommunaler Ebene (Städte oder Gemeinden) weitere Fördermöglichkeiten.

Komplettsanierung

Planen Sie, Ihr Einfamilienhaus in einem Zug energetisch auf den neuesten Stand zu bringen? Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist eine besonders attraktive Option, da Sie hier von umfassenden Förderungen profitieren können. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet hierfür verschiedene Programme an, die Ihnen zinsgünstige Kredite

und attraktive Tilgungszuschüsse ermöglichen. Je nachdem, welchen Effizienzhaus-Standard Sie erreichen, fallen die Zuschüsse höher aus. Ein Energieberater hilft Ihnen dabei, den optimalen Standard zu definieren und die passende Förderung zu beantragen. Wichtig zu wissen: Eine Komplettsanierung muss nicht zwangsläufig in einem Schritt erfolgen. Sie könnten die Maßnahmen auch einzeln über mehrere Jahre verteilt umsetzen und dafür die jeweiligen Einzelmaßnahmenförderungen der BAFA nutzen. Hierbei ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders vorteilhaft, da er Ihnen einen Fahrplan gibt und zusätzliche Boni bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ermöglicht.

Sonstige

Sie haben andere Pläne für die energetische Sanierung Ihres Einfamilienhauses, die hier nicht explizit aufgeführt sind? Kein Problem! Egal, welche Maßnahmen Sie in Betracht ziehen, ich höre mir Ihre Vorhaben gerne an und berate Sie individuell zu möglichen Förderungen und der besten Vorgehensweise.

iSFP

[[START(3>$unit)]]Planen Sie Ihre Sanierung ganzheitlich! Wenn Sie einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lassen, wird dieser mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Das Maximum der förderfähigen Kosten liegt bei 650 Euro für Zweifamilienhäuser. Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren eine oder mehrere im iSFP empfohlene Maßnahmen umsetzen, erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5 % auf die jeweilige Fördersumme der Einzelmaßnahme.[[END]]

[[START(2<$unit)]]Planen Sie die Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses ganzheitlich! Wenn Sie einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lassen, wird dieser mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Das Maximum der förderfähigen Kosten liegt bei 850 Euro für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten. Wenn Sie innerhalb von 15 Jahren eine oder mehrere im iSFP empfohlene Maßnahmen umsetzen, erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5 % auf die jeweilige Fördersumme der Einzelmaßnahme.[[END]]

Dachsanierung

Die Dämmung Ihres Daches wird großzügig gefördert. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn die Dachsanierung Teil eines zuvor erstellten Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %.

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit.
[[CALC($unit*12000)]] Euro Zuschussförderung

Fassadendämmung

Für einen effektive Fassadendämmung können Sie mit einer Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten rechnen. Wenn die Fassadendämmung im Rahmen eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird, steigt der Fördersatz um 5 % auf 20 %.

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit.
[[CALC($unit*12000)]] Euro Zuschussförderung

Fensteraustausch

Der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle wird bezuschusst. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Wurde zuvor ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und die Maßnahme ist darin enthalten, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf 20 %.

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 12.000 pro Wohneinheit.
[[CALC($unit*12000)]] Euro Zuschussförderung

Heizungsaustausch

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird besonders stark gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Dazu können verschiedene Boni kommen:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Bis zu 20 % zusätzlich, wenn Sie besonders schnell auf eine neue, effiziente Heizung umsteigen.
  • Effizienz-Bonus: Bis zu 5 % zusätzlich für bestimmte Heizungssysteme (z.B. besonders effiziente Wärmepumpen).
  • Einkommens-Bonus: Bis zu 30 % zusätzlich für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro. Insgesamt ist ein maximaler Fördersatz von bis zu 70 % möglich. Die förderfähigen Kosten sind für Mehrfamilienhäuser gestaffelt:
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Das bedeutet, der maximale Zuschuss kann je nach Wohneinheit und individuellen Boni variieren, erreicht aber bis zu 21.000 Euro für die erste Wohneinheit (bei 70% Förderung auf 30.000 Euro), bis zu 10.500 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit (bei 70% Förderung auf 15.000 Euro) und bis zu 5.600 Euro ab der siebten Wohneinheit (bei 70% Förderung auf 8.000 Euro). Aus Angabe Wohneinheiten Zahl berechnen. Rechnung deutlich komplexer: WE 1: 30.000 € WE 2 bis 6: 15.000 € jeweils WE 7 bis unendlich: 8.000 € jeweils Gesamtsumme mal 30 % = minimale Förderung Gesamtsumme mal 70 % = Maximal mögliche Förderung mit allen Boni

Photovoltaik

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Ihrem Mehrfamilienhaus gibt es auf staatlicher Ebene das KfW-Programm 270 'Erneuerbare Energien – Standard'. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung Ihrer Anlage. Oft gibt es zusätzlich auf kommunaler Ebene (Städte oder Gemeinden) weitere Fördermöglichkeiten.

Komplettsanierung

Eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist eine besonders attraktive Option, da Sie hier von umfassenden Förderungen profitieren können. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet hierfür verschiedene Programme an, die Ihnen zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse ermöglichen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard und der Anzahl der Wohneinheiten. Ein Energieberater hilft Ihnen dabei, den optimalen Standard zu definieren und die passende Förderung zu beantragen. Wichtig zu wissen: Eine Komplettsanierung muss nicht zwangsläufig in einem Schritt erfolgen. Sie könnten die Maßnahmen auch einzeln über mehrere Jahre verteilt umsetzen und dafür die jeweiligen Einzelmaßnahmenförderungen der BAFA nutzen. Hierbei ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders vorteilhaft, da er Ihnen einen Fahrplan gibt und zusätzliche Boni bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ermöglicht.

Sonstige

Sie haben andere Pläne für die energetische Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses, die hier nicht explizit aufgeführt sind? Kein Problem! Egal, welche Maßnahmen Sie in Betracht ziehen, ich höre mir Ihre Vorhaben gerne an und berate Sie individuell zu möglichen Förderungen und der besten Vorgehensweise.

Energieberatung

Ein Sanierungsfahrplan, wie man es von Wohngebäude kennt, gibt es für Nichtwohngebäude nicht. Allerdings gibt es dennoch die Möglichkeit einer geförderten Energieberatung. Diese Beratung dient dazu, den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes zu analysieren und maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen zu entwickeln. Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximale Zuschusshöhe variiert dabei je nach Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes:

  • NGF unter 200 m²: Maximal 850 Euro Zuschuss.
  • NGF zwischen 200 m² und 500 m²: Maximal 2.500 Euro Zuschuss.
  • NGF über 500 m²: Maximal 4.000 Euro Zuschuss.

Die Erstellung dieser Energieberatung ist eine wertvolle Grundlage für Ihre Sanierungsplanung.

Dachsanierung

Die Dämmung des Daches Ihres Nichtwohngebäudes wird gefördert. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegen bei bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF) des konditionierten Gebäudeteils, jedoch maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr. Das bedeutet, der maximale Zuschuss kann bis zu 75 Euro pro m² NGF betragen (bei 15 % Förderung).
[[CALC($area*75)MAX(750000)]] Euro Zuschussförderung!

Fassadendämmung

Eine effektive Fassadendämmung an Ihrem Nichtwohngebäude wird gefördert. Sie können mit einer Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten rechnen. Auch hier gelten die maximal förderfähigen Kosten von bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF) des konditionierten Gebäudeteils, jedoch maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr. Der maximale Zuschuss kann somit bis zu 75 Euro pro m² NGF erreichen (bei 15 % Förderung).
[[CALC($area*75)MAX(750000)]] Euro Zuschussförderung!

Fensteraustausch

Der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle in Ihrem Nichtwohngebäude wird bezuschusst. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten betragen bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF) des konditionierten Gebäudeteils, jedoch maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben und Kalenderjahr. Der maximale Zuschuss kann hier ebenfalls bis zu 75 Euro pro m² NGF betragen (bei 15 % Förderung).
[[CALC($area*75)MAX(750000)]] Euro Zuschussförderung!

Heizungsaustausch

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Ihrem Nichtwohngebäude wird besonders stark gefördert. Die Grundförderung beträgt 30 % der Investitionskosten. Dazu können verschiedene Boni kommen: · Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Bis zu 20 % zusätzlich, wenn Sie besonders schnell auf eine neue, effiziente Heizung umsteigen. · Effizienz-Bonus: Bis zu 5 % zusätzlich für bestimmte Heizungssysteme (z.B. besonders effiziente Wärmepumpen). · Emissionsminderungszuschlag: Ein pauschaler Bonus von 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die besonders niedrige Staubemissionen aufweisen (dieser wird zusätzlich zur Fördersumme gewährt). Insgesamt ist ein maximaler Fördersatz von bis zu 70 % (ohne Emissionsminderungszuschlag) möglich. Die förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch bei Nichtwohngebäuden sind ebenfalls nach Nettogrundfläche (NGF) gestaffelt: · 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² NGF. · 200 Euro pro m² NGF bei 150 bis 400 m² NGF. · Zusätzlich 120 Euro pro m² NGF bei 400 bis 1.000 m² NGF. · Zusätzlich 80 Euro pro m² NGF bei mehr als 1.000 m² NGF. Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem jeweiligen Fördersatz auf die förderfähigen Kosten, die sich aus dieser Staffelung ergeben.

Photovoltaik

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Ihrem Nichtwohngebäude gibt es auf staatlicher Ebene das KfW-Programm 270 'Erneuerbare Energien – Standard'. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung Ihrer Anlage. Oft gibt es zusätzlich auf kommunaler Ebene (Städte oder Gemeinden) weitere Fördermöglichkeiten.

Komplettsanierung

Eine Komplettsanierung zum Effizienzgebäude ist eine besonders attraktive Option, da Sie hier von umfassenden Förderungen profitieren können. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet hierfür verschiedene Programme an, die Ihnen zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse ermöglichen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem erreichten Effizienzgebäude-Standard. Die maximal förderfähigen Kosten für die Sanierung zum Effizienzgebäude betragen bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), jedoch maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben. Wichtig zu wissen: Eine Komplettsanierung muss nicht zwangsläufig in einem Schritt erfolgen. Sie könnten die Maßnahmen auch einzeln über mehrere Jahre verteilt umsetzen und dafür die jeweiligen Einzelmaßnahmenförderungen der BAFA nutzen.

Sonstige

Sie haben andere Pläne für die energetische Sanierung Ihres Nichtwohngebäudes, die hier nicht explizit aufgeführt sind? Kein Problem! Egal, welche Maßnahmen Sie in Betracht ziehen, ich höre mir Ihre Vorhaben gerne an und berate Sie individuell zu möglichen Förderungen und der besten Vorgehensweise.

Die aktuelle Förderlandschaft setzt einen klaren Schwerpunkt auf nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Das zentrale Programm hierfür ist der Kredit für Klimafreundlichen Neubau (KFN) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Dieses Programm unterstützt Sie bei der Finanzierung von Neubauten, die besonders hohe energetische Standards erfüllen.

1. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297)

Mit dem Programm KfW 297 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit, wenn Ihr neues Einfamilienhaus die Kriterien eines Effizienzhaus 40 erfüllt und bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus einhält. Zudem darf die Wärmeversorgung nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.

  • Kreditbetrag: Sie können einen Kredit von bis zu 100.000 Euro erhalten.
2. Klimafreundlicher Neubau mit QNG – Wohngebäude (KfW 298)

Wenn Sie noch höhere Ambitionen haben und Ihr Einfamilienhaus zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, können Sie das Programm KfW 298 nutzen. Das QNG bestätigt, dass Ihr Gebäude über den Energieeffizienzstandard hinaus auch ökologische, soziokulturelle und technische Qualitätskriterien erfüllt.

  • Kreditbetrag: Hier erhöht sich der mögliche Kredit auf bis zu 150.000 Euro.

Die Beantragung dieser Kredite muss vor Baubeginn erfolgen und läuft in der Regel über Ihre Hausbank. Ein Energieeffizienz-Experte (wie ich als Energieberaterin) ist zwingend erforderlich, um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen zu bestätigen und die Förderanträge zu begleiten.

Wichtiger Hinweis: Die konkreten Zinssätze für diese KfW-Darlehen sind marktabhängig und können sich ändern. Informieren Sie sich frühzeitig und vor Beauftragung der Bauleistungen über die aktuellen Konditionen und detaillierten Voraussetzungen. Eine unabhängige Energieberatung ist hier essenziell, um die für Ihr Projekt optimalen Förderungen zu finden und den Prozess korrekt zu durchlaufen.

Die aktuelle Förderlandschaft setzt einen klaren Schwerpunkt auf nachhaltiges und energieeffizientes Bauen. Das zentrale Programm hierfür ist der Kredit für Klimafreundlichen Neubau (KFN) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Dieses Programm unterstützt Sie bei der Finanzierung von Neubauten, die besonders hohe energetische Standards erfüllen.

1. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297)

Mit dem Programm KfW 297 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit, wenn Ihr neues Einfamilienhaus die Kriterien eines Effizienzhaus 40 erfüllt und bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus einhält. Zudem darf die Wärmeversorgung nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.

  • Kreditbetrag: Sie können einen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.
2. Klimafreundlicher Neubau mit QNG – Wohngebäude (KfW 298)

Wenn Sie noch höhere Ambitionen haben und Ihr Einfamilienhaus zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, können Sie das Programm KfW 298 nutzen. Das QNG bestätigt, dass Ihr Gebäude über den Energieeffizienzstandard hinaus auch ökologische, soziokulturelle und technische Qualitätskriterien erfüllt.

  • Kreditbetrag: Hier erhöht sich der mögliche Kredit auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Beantragung dieser Kredite muss vor Baubeginn erfolgen und läuft in der Regel über Ihre Hausbank. Ein Energieeffizienz-Experte (wie ich als Energieberaterin) ist zwingend erforderlich, um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen zu bestätigen und die Förderanträge zu begleiten.

Wichtiger Hinweis: Die konkreten Zinssätze für diese KfW-Darlehen sind marktabhängig und können sich ändern. Informieren Sie sich frühzeitig und vor Beauftragung der Bauleistungen über die aktuellen Konditionen und detaillierten Voraussetzungen. Eine unabhängige Energieberatung ist hier essenziell, um die für Ihr Projekt optimalen Förderungen zu finden und den Prozess korrekt zu durchlaufen.

Der Neubau von Nichtwohngebäuden wird ebenfalls gezielt gefördert, wenn er hohe Standards in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt. Das Kernstück der aktuellen Förderlandschaft ist auch hier der Kredit für Klimafreundlichen Neubau (KFN) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Dieses Programm unterstützt Investitionen in zukunftsfähige Gebäude, die nicht nur den Energieverbrauch senken, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

1. Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (KfW 299)

Mit dem Programm KfW 299 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit, wenn Ihr neues Nichtwohngebäude folgende Kriterien erfüllt:

  • Es erreicht mindestens den Standard eines Effizienzgebäude 40. Das bedeutet, Ihr Gebäude benötigt nur 40 % der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes.
  • Es hält die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus ein.
  • Die Wärmeversorgung des Gebäudes darf nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
  • Kreditbetrag: Sie können einen Kredit von bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche erhalten, mit einem maximalen Kreditbetrag von 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
     
2. Klimafreundlicher Neubau mit QNG – Nichtwohngebäude (KfW 299 mit QNG)

Für besonders ambitionierte Projekte, die über die Standardanforderungen hinausgehen, gibt es eine höhere Förderstufe. Wenn Ihr Nichtwohngebäude zusätzlich

das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) PLUS oder PREMIUM erreicht, profitieren Sie von besseren Konditionen. Das QNG-Zertifikat bestätigt eine umfassende Nachhaltigkeit des Gebäudes über den reinen Energieverbrauch hinaus.

  • Kreditbetrag: Hier erhöht sich der mögliche Kredit auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, mit einem maximalen Kreditbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Beantragung dieser Kredite muss vor Baubeginn erfolgen und läuft in der Regel über Ihre Hausbank. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (wie ich als Energieberaterin) ist zwingend erforderlich, um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Förderanträge zu begleiten.

Wichtiger Hinweis: Die konkreten Zinssätze für diese KfW-Darlehen sind marktabhängig und können sich ändern. Informieren Sie sich frühzeitig und vor Beauftragung der Bauleistungen über die aktuellen Konditionen und detaillierten Voraussetzungen. Eine unabhängige Energieberatung ist hier essenziell, um die für Ihr Projekt optimalen Förderungen zu finden und den Prozess korrekt zu durchlaufen.

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