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FKG-Förderung München 2026: So sichern Sie sich bis zu 70% Zuschuss für Ihre Sanierung
14. Januar 2026
FKG-Förderung München 2026: So sichern Sie sich bis zu 70% Zuschuss für Ihre Sanierung

Förderung der Stadt München

Sie möchten Ihr Haus in München energetisch sanieren und fragen sich, welche Förderungen es gibt? Gute Nachricht: Die Landeshauptstadt München biete mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) eine attraktive Zusatzförderung, die Sie mit der Bundesförderung kombinieren können. 

Das Besondere: Die FKG-Förderung stockt die Bundesförderung (BEG) um bis zu 20% auf. Zusammen mit der BAFA und KfW sind so Gesamtförderquoten von bis zu 70 % möglich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden, was sich 2025/2026 geändert hat und wie Sie die Förderung beantragen.

 
Was ist die FKG-Förderung?

Das FKG (Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude) ist ein kommunales Förderprogramm der Stadt München. Es wurde eingeführt, um das ambitionierte Ziel der Stadt zu unterstützen: München will bis 2035 klimaneutral werden.

Das FKG funktioniert als Aufstockung der Bundesförderung. Das bedeutet: Sie beantragen zunächst die Förderung bei BAFA oder KfW – und können dann zusätzlich die städtische Förderung obendrauf bekommen. Wichtig: Die FKG-Förderung gilt nur für Immobilien im Stadtgebiet München (PLZ 80331–81929).
Welche Maßnahmen werden gefördert?

Was hat sich 2025/2026 geändert?

Seit dem 31. Juli 2025 gelten neue Bedingungen für die FKG-Förderung. Die wichtigste Änderung:

⚠️ Wichtig: Nur noch Gebäude mit Energieeffizienzklasse E, F, G oder H (Endenergiebedarf ≥130 kWh/m²a) sind förderfähig. Gebäude mit besserer Effizienz (Klassen A–D) erhalten keine städtische Förderung mehr.

Diese Einschränkung betrifft die meisten Altbauten in München nicht – denn gerade ältere, unsanierte Gebäude fallen typischerweise in die Klassen E bis H. Die Stadt konzentriert ihre Fördergelder damit gezielt dort, wo der größte Klimaschutzeffekt erzielt werden kann.

Ab Dezember 2025 gilt zudem eine neue Fördersystematik mit gestaffelten Bonuszuschlägen. Lassen Sie sich beraten, welche Regelung für Ihr Vorhaben günstiger ist.
 
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Für die FKG-Förderung gelten folgende Bedingungen:
  1. Sanierungsfahrplan (iSFP): Sie benötigen einen individuellen Sanierungsfahrplan, der von einem zertifizierten Energieberater erstellt wurde. Der iSFP muss eine Sanierung auf mindestens Effizienzhaus 55 bis 2035 darstellen.
  2. BEG-Förderung: Die Maßnahme muss gleichzeitig über die Bundesförderung (BAFA oder KfW) gefördert werden.
  3. Antrag vor Auftrag: Der FKG-Antrag muss vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden.
  4. Standort München: Das Gebäude muss sich im Stadtgebiet München befinden (PLZ 80331–81929).
So läuft die Beantragung ab

Tipp: Die Beantragung kann komplex sein. Mit unserer Fördermittelberatung übernehmen wir die Antragstellung für Sie und stellen sicher, dass Sie keine Förderung verschenken.

Fazit: Münchens Extra-Förderung clever nutzen
Die FKG-Förderung ist ein echtes Plus für Münchner Immobilienbesitzer. In Kombination mit der Bundesförderung können Sie bis zu 70% der Sanierungskosten zurückbekommen. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan von einem zertifizierten Energieberater.
Da sich die Förderbedingungen regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie von den aktuellen Konditionen profitieren – bevor sich die Bedingungen erneut verschärfen.
 
 

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